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Hutzelfeuer und Umweltschutz

Seit undenklichen Zeiten wird im am Sonntag nach Fastnacht der Hutzelsonntag begangen. Dies wird auch am 26. Februar wieder der Fall sein. Das sichtbarste Zeichen dieses Tages ist das Abbrennen des Hutzelfeuers. Auf vielen Bergen oder Anhöhen lodern dann die Feuer, mit denen der Winter vertrieben und der Frühling herbeigelockt werden soll.

Im Vorfeld des Hutzelsonntags wird alles Brennbare zusammengetragen, um ein möglichst großes Feuer zu haben. Während die Hutzelfeuerhaufen früher fast ausschließlich mit abgeschnittenem Reisig, Weihnachtsbäumen, Stroh und dergleichen aufgebaut wurden, finden sich heute auch schon mal Teile, die dort nicht hingehören (z.B. Altreifen, Möbelstücke oder ähnliches). Kurz vor dem Anzünden wird dann hier und da noch eimerweise Altöl, Diesel oder Benzin darüber gegossen.

Am Hutzelsonntag künden teilweise schwarze Rauchwolken von einer Umweltverschmutzung größeren Stils. Mit dem Verbrennen von verbotenen Materialien verstoßen die Veranstalter eindeutig gegen Vorschriften des Abfallrechts. Der Einsatz von sog. „Brandbeschleunigern“ birgt zudem erhebliche Gefahren in sich, wie sich insbesondere vor drei Jahren beim Anzünden des Hutzelfeuers in einem Fuldaer Stadtteil deutlich gezeigt hat. Offenbar hatte sich ein Benzin-Luftgemisch im Inneren des aufgeschichteten Haufens entzündet. Bei der Explosion wurden zwei Personen verletzt.

Die Verhinderung solcher Gefahren ist eine polizeiliche Aufgabe, die grundsätzlich von den Kommunen als Ortspolizeibehörde zu erledigen ist. Meist bedienen sich die Veranstalter der Hilfe der örtlichen Feuerwehr. Damit wird die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung grundsätzlich auf ein Minimum reduziert.

Ich nehme jedoch gerade die Ereignisse in dem Fuldaer Stadtteil zum Anlass, um bei den Veranstaltern der Hutzelfeuer und auch bei den Besuchern erhöhte Vorsicht anzumahnen und im Bedarfsfall weitere Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen. Solche Gefahrensituationen sollten sich nicht wiederholen. Schade wäre es, wenn durch Unvernunft der alte Brauch der Hutzelfeuer hier und da vielleicht ein Ende finden sollte.

Vorsorglich erinnere ich daran, dass die gaststättenrechtlichen Genehmigungen nach § 12 Gaststättengesetz in diesem Jahr spätestens bis Freitag, 10. Februar 2012 auf dem vorgeschriebenen Vordruck beim Ordnungsamt im Rathaus zu beantragen sind. Vordrucke sind dort sowie im Internet unter www.eiterfeld.de erhältlich. Ich wünsche allen Hutzelfeuerveranstaltungen einen guten Verlauf.


Ihre

Örtliche Ordnungsbehörde
der Marktgemeinde Eiterfeld