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Aktuelles

Änderung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes am 19.03., 21.03. und 26.03.2024.

Der Kegelspielradweg wird vom 18.März 2024 bis zum 22. März 2024 wegen Sanierungsmaßnahmen zwischen Hünfeld und Wenigentaft komplett gesperrt.

Die Eiterfelder Bürgerinnen und Bürger haben gewählt. Das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2024 steht fest.

Wiedereinführung der Terminvergabe im Einwohnermeldeamt.

Die gemeindlichen Annahmestellen für Baum- und Heckenschnitt in Großentaft und Leimbach stehen den Bürgern ab sofort wieder zur Verfügung:

Machen auch Sie mit! Helfen Sie bei einer der bevorstehenden Wahlen und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!

Kartierungen der Flora und Fauna im Bereich des festgelegten Korridors im Abschnitt A sowie entlang des Vorschlagskorridors im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung im Landkreis Fulda in den Gemeinden Burghaun, Dipperz, Eiterfeld, Hofbieber, Hünfeld, Künzell, Petersberg, Kalbach, Neuhof und Eichenzell.

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 15.12.2023 neue Vereinsförderrichtlinien beschlossen. Ab sofort können die Förderanträge gestellt werden.

Die Förderrichtlinien zur Anschaffung von Mini-Balkon-PV-Anlagen sind zum 01.04.2023 in Kraft getreten.

Vollsperrung der L 3171 / Hünfelder Straße und Verlegung des Busbahnhofes in Eiterfeld- Erhebliche verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich - Straßenverkehrsbehörde appelliert an Eltern: "Bitte meiden Sie die Schulstraße"

Die Marktgemeinde Eiterfeld sucht Häuser und Wohnungen von privaten Vermietern zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine.

In den Monaten Oktober bis April jeweils am 1. Samstag im Monat ab ca. 7.00 Uhr in Eiterfeld in der Straße "Am Taubenmarkt" und auf dem Kundenparkplatz vom "Meissmers Hotel".

Die Marktgemeinde Eiterfeld informiert ihre Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der derzeit herrschenden Energiekrise und den damit verbundenen Folgen auf finanzielle Hilfe und praktische Unterstützung angewiesen sind, über konkrete Hilfsangebote.

Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

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Mitteilungspflicht: Nach § 36 der Entwässerungssatzung (EWS) besteht für jeden Grundstückseigentümer eine Mitteilungspflicht über Änderungen bezüglich der Grundstücksentwässerung.