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Formularwesen

Allgemein

Einwohnermelde- und Hauptamt

Ersatzlohnsteuerkarte

Hinweise zu Lohnsteuerkarten

Zuständigkeitswechsel
Zuständigkeit des Finanzamtes ab 2011

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber musste die Lohnsteuerkarte 2010 nach Ablauf des Jahres 2010 weiter aufbewahren und die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen. Erst nach Einführung des elektronischen Verfahrens im Jahr 2012 darf die Karte vernichtet werden.

Bei einem Arbeitsplatzwechsel in 2011 wird, wie bisher, die Lohnsteuerkarte 2010 oder ggf. die nur noch durch das Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung vom bisherigen Arbeitgeber zurückgegeben und dem neuen Arbeitgeber ausgehändigt.

Benötigen sie im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt Kommt die Steuerklasse I nicht in Betracht, kann der Auszubildende beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen.

EWO-Übermittlungs- und Auskunftssperren

Antrag auf Auskunfts- / Übermittlungssperre nach dem Hessischen Meldegesetz (HMG)
Antragsformular [60 KB]

Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung

Formulare zum Ausfüllen für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung.
Gewerbeanmeldung [67 KB]
Gewerbeabmeldung [58 KB]
Gewerbeummeldung [50 KB]
Hinweise [88 KB]

Vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes

Anzeige des vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG), z. B. Volksfest, Schul-, Jugend- und Vereinsfest, Sportveranstaltung.
Anzeige Betrieb Gaststättengewerbe [51 KB]
Merkblatt zum § 6 HessGastG [14 KB]

Nach der Änderung des Gaststättengesetzes wurde der bisherige Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz durch die jetzt notwendige Anzeige durch den Veranstalter ersetzt.

!!!Diese Anzeige ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Rechts- und Ordnungsamt einzureichen!!!

Straßensperrung

Antrag auf Erlass einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung gem. § 45 (6) StVO.
Antrag Straßensperrung [355 KB]

Veranstaltungskalender

Erfassungsbeleg für den Veranstaltungskalender der Marktgemeinde Eiterfeld. Dieser Vordruck ist immer zu verwenden, damit alle Daten vollständig und korrekt erfasst werden können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Veranstaltungen auf mündlichen oder telefonischen Hinweis nicht aufgenommen werden können. Bei Emails achten Sie bitte daruaf, das alle Angaben, die im Erfassungsbeleg eingetragen werden, von Ihnen mitgeteilt werden.
Formular Veranstaltung [103 KB]