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Hundekot auf Spielplätzen

In letzter Zeit häufen sich beim Ordnungsamt wieder die Beschwerden über die Verunreinigung von Spielplätzen und anderen öffentlichen Anlagen durch Hundekot.

Gem. § 8 der Eiterfelder Straßenordnung sind Hunde und andere Tiere von Spielplätzen und Friedhöfen fernzuhalten.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat ferner dafür zu sorgen, dass diese ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Gehflächen oder öffentlichen Anlagen verrichten. Nach § 4 des Abfallgesetzes ist die Ablagerung von Hundekot auf Straßen und in Anlagen verboten. Der Hundehalter ist nach § 13 Hessisches Abfallgesetz zur Beseitigung der Exkremente verpflichtet. Die verunreinigte Fläche ist angemessen zu reinigen. Es gibt im Handel zur Beseitigung billige Hundekotbeseitigungsgeräte (z. B. Pappschaufeln mit Papierbehälter), bitte machen Sie davon Gebrauch.

Es wird ein Verfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet, wenn Hundehalter gegen § 8 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Marktgemeinde Eiterfeld (Eiterfelder Straßenordnung) verstoßen. Diese Hundehalter haben dann mit einem Bußgeld zu rechnen.Lassen Sie Ihren Hund nur unter Aufsicht frei umherlaufen. Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Tier und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Vermeiden Sie, dass Ihr Tier Mitmenschen belästigt.

Bedenken Sie:
Wirkliche Hundefreunde handeln durch vorbildliches Benehmen im Sinne ihrer Tiere.

Hunde haben Hundemarken zu tragen und sind steuerpflichtig!
Gegen Hundehalter, die Ihre Hunde nicht satzungsgemäß bei der Gemeinde angemeldet haben, werden durch das Ordnungsamt Verfahren eingeleitet. Diese Hundehalter haben dann mit einem Bußgeld zu rechnen. Wir bitten daher eindringlich alle Hundehalterinnen und Hundehalter Ihre Vierbeiner beim Finanz- und Steueramt der Marktgemeinde Eiterfeld, so weit nicht geschehen, anzumelden.

Ihr Ordnungsamt

Der Hundehalter ist nach § 13 Hessisches Abfallgesetz zur Beseitigung der Exkremente verpflichtet.