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Aktuelles
Kommunalwahl 2021
Der Wahlleiter der Marktgemeinde Eiterfeld
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 in der Marktgemeinde Eiterfeld
Entsprechend § 22 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14. März 2021 stattfindenden Wahlen zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte in der Marktgemeinde Eiterfeld auf.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Montag, dem 4. Januar 2021, um 18.00 Uhr. (§ 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG).
Weiter zur vollständigen Aufforderung von Wahlvorschlägen [21 KB]
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