Planfeststellungsverfahren Verdichterstation Reckr
Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb der Anschlussleitungen AL MIDAL Mitte 2 (DN 1000), AL MIDAL Süd (DN 800), AL MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und AL STEGAL West an die bestehenden Gashochdruckleitungen MIDAL Mitte (DN 1000), MIDAL Süd (DN 800), MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und STEGAL (DN 800) einschließlich der Neuerrichtung und Betrieb der Verdichterstation Reckrod 2 mit Nebenanlagen und Betriebszufahrt
Auslegung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens gemäß § 27 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), § 74 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.2023, Gz.: RPKS - 33.2-78 z 01/7-2021/1 den Plan für die die Errichtung und Betrieb der Anschlussleitungen AL MIDAL Mitte 2 (DN 1000), AL MIDAL Süd (DN 800), AL MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und AL STEGAL West an die bestehenden Gashochdruckleitungen MIDAL Mitte (DN 1000), MIDAL Süd (DN 800), MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und STEGAL (DN 800) einschließlich der Neuerrichtung und Betrieb der Verdichterstation Reckrod 2 festgestellt.
Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG öffentlich auszulegen. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens öffentlich auszulegen. Aufgrund der andauernden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus, erfolgt die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet. Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i.V.m. § 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom vom 28.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.de) unter „Veröffentlichung - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Link: https://rp-kassel.hessen.de/oeffentliche-bekanntmachung
Außerdem sind die o. g. Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums über das zentrale Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (www.uvp-verbund.de) zugänglich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 – Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter E-Mail: beteiligung-33-2@rpks.hessen.de angefordert werden.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 28.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Eiterfeld, Rathaus, Bauamt, Ebene 3, Zimmer 306, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) aus.
Bei der Einsichtnahme vor Ort sind die aktuell gültigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Hinweis:
Die ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden Schenklengsfeld, Kirchheim, Friedewald und Neuhof hat bereits stattgefunden. Dies gilt analog für die öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger und den Tageszeitungen. Die Auslage einer Ausfertigung des Beschlusses und einer Ausfertigung der Planunterlagen ist bei diesen Gemeinden für den Zeitraum vom 21.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023 vorgesehen. Aus organisatorischen Gründen findet die ortsübliche Bekanntmachung in der Marktgemeinde Eiterfeld aus organisatorischen Gründen im o.g. Zeitraum statt.
Eiterfeld, 24.03.2023
Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Eiterfeld
gez. Kohlmann
Erster Beigeordneter