P R E S S E M E L D U N G
Frühjahrsmarkt in Eiterfeld erfordert Straßensperrungen und Umleitungen
Eiterfeld. Der Frühjahrsmarkt am Sonntag, 22. März 2026, in Eiterfeld macht es erforderlich, dass die Straßen „Am Amtsgericht“ und die Landesstraße 3170 „Bahnhofstraße“ beginnend ab der Kreuzung mit der Landesstraße 3171 und der Landesstraße 3380 in der Ortsmitte von Eiterfeld bis zur Einmündung in die „Siedlungsstraße“ am Sonntag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr voll gesperrt werden.
Auch die Parkplätze am Amtsgerichtsgebäude und am Rathaus werden gesperrt. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr in der Bahnhofstraße erfolgt über die Landesstraße 3171 „Fürstenecker Straße“, Landesstraße 3380 „Lindenallee“ und die „Siedlungsstraße“.
Besucherinnen und Besucher des Frühjahrsmarktes werden gebeten, die Parkplätze im Freizeitgelände „Am Hain“, “Am Badepark“, im Gewerbepark „Im Leibolzgraben“ und am Feuerwehrhaus in Arzell / Mehrzweckhalle zu nutzen. Die An- und Abfahrtsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. Von dort aus ist der Frühjahrsmarkt binnen weniger Gehminuten erreichbar.
Die Parkplätze „Raiffeisenstraße“ und „Friedhof“ an der „Marktstraße“ stehen während den Straßenbaumaßnahmen an der L 3170 im Teilabschnitt „Marktstraße“ nicht zum Parken zur Verfügung. Die „Schulstraße“ ist für den Verkehr bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht freigegeben.
Außerdem können Kraftfahrzeuge in den Straßen der angrenzenden Wohngebiete geparkt werden. Jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Seitenabstand von mindestens 3 Metern zwischen parkenden Fahrzeugen als Rettungsgasse freizuhalten ist. Innerhalb der ausgeschilderten Umleitungsstrecke wird beidseitig Haltverbot angeordnet.
