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GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR – WIE GEHT´S WEITER?
Die gesplittete Abwassergebühr wurde in der Marktgemeinde Eiterfeld zum 01.01.2015 eingeführt. Es werden separate Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Dies soll gewährleisten, dass Gebühren nach dem Verursacherprinzip gerecht erhoben werden. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Schmutzwassermenge berechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach Erhebung der befestigten und überbauten Flächen mit Kanalanschluss berechnet. Dazu werden die abflusswirksamen Flächen auf dem Grundstück ermittelt. Hierzu gehören alle befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Auf Flächen, die in eine Zisterne mit Überlauf an den Kanal entwässern gehören dazu.
Mitteilungspflicht:
Nach § 36 der Entwässerungssatzung (EWS) besteht für jeden Grundstückseigentümer eine Mitteilungspflicht über Änderungen bezüglich der Grundstücksentwässerung. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss nach § 39 der Satzung mit einer Geldbuße rechnen.
Änderungen an der Grundstücksentwässerung, An- und Umbauten, Neubauten
Sollten sich Änderungen an der bestehenden Grundstücksentwässerung ergeben z.B. durch An- und Umbauten sowie Neubauten, Versiegelung und Entsiegelung von Flächen, Einbau von Versickerungsanlagen etc. sind diese Änderungen der Marktgemeinde Eiterfeld mitzuteilen. Ein entsprechendes Änderungsformular erhalten Sie bei der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld oder auf unserer Internetseite www.eiterfeld.de.
Bei evtl. Fragen zum Änderungsformular, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Herr Steinwachs (Tel. 929935) und Herr Schott (Tel. 929941) gerne zur Verfügung.
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