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Bundesfachplanung: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Abs. 3 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und
§ 42 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH hat bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung für das Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplangesetzes (Mecklar — Dipperz — Bergrheinfeld West), Abschnitt A
(Mecklar — Dipperz), gestellt. Die Bundesnetzagentur ist sowohl für das Verfahren als auch für die Entscheidung über die Bundesfachplanung zuständig.
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