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Zahlung der Steuern und Abgaben

Öffentliche Aufforderung

zur Zahlung von Steuern und Abgaben für das 2. Quartal 2023

Die 2. Rate der Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2023 ist am 15. Mai 2023 fällig.

Sofern kein Bankeinzug bzw. Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit aufgefordert, die fällige Rate spätestens bis zum 15. Mai 2023 auf ein Konto der Marktgemeinde Eiterfeld zu überweisen.

Wir geben davon Kenntnis und bitten um Beachtung.

Eiterfeld, den 02. Mai 2023
Gemeindekasse Eiterfeld
gez. Oss
(Kassenverwalter)


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