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Fördergebietsgrenzen

Der vom beauftragten Planungsbüro erstellte Entwurf des Städtebaulichen Fachbeitrages mit den Fördergebietsgrenzen der Ortschaften wurde von der WI-Bank bestätigt.

Zwecks Abklärung der Förderwürdigkeit ihrer Maßnahme nehmen Sie bitte die angebotenen Beratungstermine zur Privatberatung wahr.

Beratungsstelle

Die Termine finden in der Regel an jedem dritten Mittwoch im Monat von 13 Uhr bis 16 Uhr statt. Anmeldungen für die Beratungsgespräche und Fragen zur Förderfähigkeit können beim Fachdienst Dorferneuerung und ländliche Entwicklung beim Landkreis Fulda, Herrn Simon, Telefon (06 61) 6006-411, vereinbart und abgeklärt werden.

Fördergebietsgrenzen

Fördergebietsgrenzen Privatberatung in den einzelnen Ortschaften

Arzell [381 KB]
Betzenrod [142 KB]
Branders [118 KB]
Buchenau [280 KB]
Dittlofrod [165 KB]
Eiterfeld [520 KB]
Fürsteneck [135 KB]
Giesenhain [123 KB]
Großentaft [476 KB]
Körnbach [186 KB]
Leibolz [296 KB]
Leimbach [261 KB]
Mengers [123 KB]
Oberweisenborn [161 KB]
Reckrod [198 KB]
Soisdorf [272 KB]
Treischfeld [185 KB]
Ufhausen [381 KB]
Unterufhausen [185 KB]
Wölf [261 KB]