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Pressemeldungen

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Baugrunduntersuchungen im Abschnitt A in der Gemeinde Eiterfeld im Landkreis Fulda.

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden zwischen Februar und Juni 2024 Baugrunduntersuchungen durchgeführt.


Baugrunduntersuchungen:
Ziel der Baugrunderkundungen ist es, Aussagen zum Baugrund (u.a. Aufbau des Untergrunds, Angaben zu Bodenkennwerten, Tragfähigkeit des Bodens) zu treffen und auf dieser Grundlage Gründungs- und Handlungsempfehlungen für die weitere Planung zu liefern.

Bei diesen Untersuchungen werden Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen, Rammsondierungen, Schürfe und Geophysikalische Messungen durchgeführt. Vereinzelt werden Grundwassermessstellen ausgebaut. Aus den Bohrungen werden Boden- und Felsproben entnommen und im Anschluss auf ihre bodenphysikalischen Eigenschaften untersucht.

Die Ergebnisse der Bohrungen und der labortechnischen Untersuchungen und Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte.

In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, land- und forstwirtschaftliche Wege sowie die Grundstücke zu betreten bzw. zu befahren, um an die geplanten Bohrpunkte zu gelangen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, unterirdische Leitungen, etc.) festgelegt. Die Zuwegung über die Vegetationsfläche erfolgt über die kürzeste mögliche Distanz. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden.

Die Begehungen oder Befahrungen im Rahmen der angekündigten Baugrunduntersuchungen erfolgen dabei mit größtmöglicher Rücksicht auf das Eigentum der Betroffenen, damit keine Flurschäden entstehen.


Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, bitten wir um Nachricht. TenneT sucht dann gemeinsam mit den Betroffenen nach einvernehmlichen Lösungen. Entstehen durch eine Maßnahme einem Eigentümer/einer Eigentümerin oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat TenneT eine angemessene Entschädigung zu leisten. Eine Dokumentation des Ausgangs- und des Endzustands der genutzten Flächen wird für jeden Bohrpunkt durchgeführt und ist immer die Grundlage, um mögliche Schäden objektiv zu beurteilen und zu entschädigen.


Beauftrage Firmen
Zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen hat Tennet die Bohrgesellschaft Roßla mbH in Zusammenarbeit mit der Firma EQOS Energie beauftragt. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.


Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese Maßnahme wird mit dieser Anzeige fristgerecht ortsüblich bekannt gemacht. Bitte gewähren Sie unseren Mitarbeitenden Zutritt zu den betroffenen Flurstücken, damit die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden können.


Terminbox
Februar bis Juni 2024
Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen.


Betroffene Flurstücke
Eine Übersicht der in Ihrer Gemeinde betroffenen Flurstücke finden Sie in der Übersicht [432 KB]


Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Baugrunduntersuchungen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Thomas Wagner
T +49 (0)921 50740-2424
E fuldamain@tennet.eu
www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung

Busbahnhof in Eiterfeld

Vollsperrung der L 3171 / Hünfelder Straße und Verlegung des Busbahnhofes in Eiterfeld- Erhebliche verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich - Straßenverkehrsbehörde appelliert an Eltern: „Bitte meiden Sie die Schulstraße“

Ab nächsten Dienstag, 21. Februar 2023 bis voraussichtlich 28. Februar 2028, werden in der Schulstraße in Eiterfeld alle Schul- und Linienbusverkehre abgewickelt, die bisher am Busbahnhof in der Hünfelder Straße/Schäfergasse verkehrten, so der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Franz Giebel, Die LNG Fulda und der NVV haben dem entsprechend alle Fahrpläne geändert und an den Haltestellen angebracht. Die Parkplätze entlang des Friedhofes/Schulstraße werden gesperrt, da diese Flächen als Aufstellflächen für die Schülerinnen und Schüler benötigt werden. Die entsprechenden Bedarfshaltestellen aus Richtung Bad Hersfeld in Richtung Rasdorf und Hünfeld/Fulda wurden dort angeordnet. Die Haltestellen in Richtung Bad Hersfeld auf der gegenüberliegenden Seite. Den Fahrgästen wird dringend empfohlen. sich an den geänderten Fahrplänen zu orientieren, so Giebel weiter.

Um den Schul- und Linienbusverkehr nicht zu behindern, werden erhebliche verkehrsbehördliche Maßnahmen nötig. Die Zufahrt in den Teilabschnitt der Schulstraße zwischen den Einmündungen der „Reckröder Straße“ und der Straße „Am Körle“ ist für alle Fahrzeuge - ausgenommen Kraftomnibusse- gesperrt. Es stehen ausreichend Parkplätze auf den Parkplätzen an der „Marktstraße“ am Bürgerhaus und in den Seitenstraßen zur Verfügung. Diese sind in wenigen Gehminuten von der Schule aus zu erreichen., „Bitte meiden Sie die Schulstraße und gefährden Sie nicht unnötig Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch nicht den Schulbusverkehr und die Schülerinnen und Schüler!“ appelliert Franz Giebel.

In Höhe der Lichtbergschule und der Eitratalschule wird die Schulstraße voll gesperrt. Die Straße „Am Körle“ wird zur Einbahnstraße. Es gilt ein absolutes Haltverbot, um die Schülerinnen und Schüler beim Überqueren der Fahrbahn zu schützen.

Den Eltern, die immer noch die Auffassung vertreten, ihre Kinder selbst zur Schule bringen oder abholen zu müssen, wird empfohlen, diese in der Straße „Am Taubenmarkt“ oder in der Straße „Am Körle“ in die Pkws ein – oder aussteigen zu lassen, hierbei ist jedoch das Haltverbot in der Straße „Am Körle“ zu beachten!

Die durch die Straßenverkehrsbehörde angeordneten Maßnahmen werden im gesamten Zeitraum durch Polizei, Ordnungspolizei und Ordnungsamt überwacht und Verstöße von Verkehrsteilnehmern gegen die verkehrsrechtlichen Anordnungen entsprechend geahndet, so der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Franz Giebel, abschließend.