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Die Beurkundung einer Geburt

Die Beurkundung einer Geburt
Sie bekommen ein Kind...
Als werdende Eltern haben Sie sicherlich viele Fragen, von denen wir einige beantworten möchten. Die häufigsten Fragen in Kürze.

Wer ist zuständig für die Beurkundung einer Geburt ?
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Also werden alle Kinder, die in Eiterfeld geboren werden, vom Standesamt Eiterfeld beurkundet.

Ist eine Frist zu beachten ?
Die Geburt ist innerhalb einer Frist von einer Woche anzuzeigen.

Wer zeigt die Geburt an ?
Zur Anzeige der Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
- der Arzt, der dabei zugegen war,
- jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen
unterricht ist,
- die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit den nachfolgenden Unterlagen dem Standesamt vorlegen müssen.

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung einer Geburt benötigt?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen können je nach "persönlichen Umständen" verschieden sein und richten sich außerdem nach Ihrer Staatsangehörigkeit.

Deshalb:
Sollten Sie Fragen haben - rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei!

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