RATHAUS

Schiedswesen

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Das Schiedsamt der Marktgemeinde Eiterfeld bietet eine kostengünstige, bürgernahe und oft verpflichtende Möglichkeit zur Streitbeilegung – besonders bei Konflikten des täglichen Lebens.

Wann ist das Schiedsamt zuständig?

Das Schiedsamt wird in zwei Fällen tätig:

1. SCHLICHTUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN:

In bestimmten Fällen schreibt das Hessische Schiedsämtergesetz (§ 13 HSchAG i. V. m. § 1 HessSchlG) einen Schlichtungsversuch vor einer Klage beim Amtsgericht verpflichtend vor – etwa bei:

 

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Hausfriedensbruch
  • Sachbeschädigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

2. SCHLICHTUNG IST FREIWILLIG MÖGLICH:

Darüber hinaus ist das Schiedsamt zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern keine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit besteht und keine Behörde beteiligt ist – zum Beispiel bei:

 

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Ruhestörungen
  • Forderungen bis 750 Euro

ABLAUF DES VERFAHRENS

  • Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet (schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schiedsperson).
  • Die Schiedsperson setzt einen Termin fest und lädt beide Parteien ein.
  • Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Kommt eine Einigung zustande, wird diese in einem Vergleich festgehalten – mit einer Bindungswirkung von bis zu 30 Jahren.

Die Schiedsperson trifft kein Urteil, sondern vermittelt neutral und unabhängig.

Die Terminvereinbarung erfolgt mit dem Schiedsmann Martin Trabert. 

Ansprechpartner

Martin Trabert

 

Schiedsamt

Schiedsmann

Obere Stoppelsbergstraße 8

36132 Eiterfeld

 

Telefon: 06672 7864

Mail: schiedsamt@eiterfeld.de

Matthias Schumacher

 

Schiedsamt

Stellvertreter

Eisenacher Weg 16

36132 Eiterfeld

 

Telefon: 06672 2118838

Mail: schiedsamt@eiterfeld.de

    (Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)