Schiedswesen
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Das Schiedsamt der Marktgemeinde Eiterfeld bietet eine kostengünstige, bürgernahe und oft verpflichtende Möglichkeit zur Streitbeilegung – besonders bei Konflikten des täglichen Lebens.
Wann ist das Schiedsamt zuständig?
Das Schiedsamt wird in zwei Fällen tätig:
1. SCHLICHTUNG IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN:
In bestimmten Fällen schreibt das Hessische Schiedsämtergesetz (§ 13 HSchAG i. V. m. § 1 HessSchlG) einen Schlichtungsversuch vor einer Klage beim Amtsgericht verpflichtend vor – etwa bei:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Hausfriedensbruch
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
2. SCHLICHTUNG IST FREIWILLIG MÖGLICH:
Darüber hinaus ist das Schiedsamt zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern keine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit besteht und keine Behörde beteiligt ist – zum Beispiel bei:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Ruhestörungen
- Forderungen bis 750 Euro
ABLAUF DES VERFAHRENS
- Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet (schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schiedsperson).
- Die Schiedsperson setzt einen Termin fest und lädt beide Parteien ein.
- Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Kommt eine Einigung zustande, wird diese in einem Vergleich festgehalten – mit einer Bindungswirkung von bis zu 30 Jahren.
Die Schiedsperson trifft kein Urteil, sondern vermittelt neutral und unabhängig.
Die Terminvereinbarung erfolgt mit dem Schiedsmann Martin Trabert.
Ansprechpartner
Martin Trabert
Schiedsamt
Schiedsmann
Obere Stoppelsbergstraße 8
36132 Eiterfeld
Telefon: 06672 7864
Mail: schiedsamt@eiterfeld.de
Matthias Schumacher
Schiedsamt
Stellvertreter
Eisenacher Weg 16
36132 Eiterfeld
Telefon: 06672 2118838
Mail: schiedsamt@eiterfeld.de
(Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
