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Onlinezugangsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Marktgemeinde Eiterfeld arbeitet in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen und der ekom21 daran, das Projekt im Laufe dieses Jahres umzusetzen.